Mann und Frau bei Besprechung am Laptop

Kinder und Jugendliche

Hat Ihr Kind eine gesundheitliche Beeinträchtigung? Die IV unterstützt Kinder und Jugendliche mit medizinischen Massnahmen (z. Bsp. Behandlungen und Therapien). Zudem hilft die IV Jugendlichen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung, eine geeignete Ausbildung zu finden und diese erfolgreich zu absolvieren.

Die IV unterstützt mit unterschiedlichen Leistungen. Dazu gehören die Übernahme von Kosten für medizinische Eingriffe und Therapien zur Behandlung gewisser angeborener Leiden. Diese nennt man auch Geburtsgebrechen. Bei Kindern ohne Geburtsgebrechen werden diese nur dann übernommen, wenn sie massgeblich zur Erhöhung der Erwerbsfähigkeit beitragen. Unter gewissen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung, einen Intensivpflegezuschlag sowie auf einen Assistenzbeitrag. Die IV übernimmt auch Hilfsmittel, die Minderjährige für die Ausbildung benötigen oder die sie dabei unterstützen, ihren Alltag möglichst unabhängig zu bewältigen. Zudem werden Jugendliche mit Beeinträchtigung beim Einstieg ins Erwerbsleben unterstützt.

Unterstützung der Invalidenversicherung für Jugendliche
Früherfassung von Kinder und Jugendlichen während der Schulzeit

Wenn jemand bisher noch nicht gearbeitet hat, zwischen 13 und 25 Jahre alt ist und von einer kantonalen Instanz (Case Management Berufsbildung oder Brückenangebot) betreut wird, kann die kantonale Instanz bei der IV eine Meldung zur Früherfassung machen.

Früherfassung von Kinder und Jugendlichen nach der obligatorischen Schulzeit

Sie absolvieren eine Ausbildung oder arbeiten, Sie besuchen ein Brückenangebot oder sind einfach daheim. Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre, die mit gesundheitlichen Problemen konfrontiert sind, können für eine Früherfassung bei der IV gemeldet werden. 

Medizinische Massnahmen

Bei Versicherten vor dem vollendeten 20. Altersjahr übernimmt die IV alle zur Behandlung eines Geburtsgebrechens notwendigen medizinischen Massnahmen und zwar ohne Rücksicht auf die künftige Erwerbsfähigkeit.

Berufsberatung

Die IV berät und begleitet Jugendliche, welche wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung in der Berufswahl eingeschränkt sind im Übergang von der Schule zur Ausbildung (Übergang 1) mit einem spezialisierten Team von Berufsberatenden.

Erstmalige berufliche Ausbildung

Ihr Kind hat gesundheitlich bedingte Mehrkosten bei der erstmaligen beruflichen Ausbildung? Die IV übernimmt die entsprechenden Mehrkosten im Anschluss an die abgeschlossene schulische Ausbildung.

INFO BOX im BIZ Luzern

Das Angebot INFO BOX im BIZ Luzern (Beratungs- und Informationszentrum für Bildung und Beruf) umfasst eine niederschwellige Kurzberatung durch eine Fachperson aus dem Team "Berufsberatung Jugendliche" von WAS IV Luzern. Die Beratung ist kostenlos, unverbindlich, vertraulich und findet ohne Voranmeldung statt.

Infoveranstaltung Berufsberatung für Lehrpersonen

Jugendlichen mit Einschränkungen eine Perspektive geben – Möglichkeiten und Grenzen der IV-Berufsberatung für Jugendliche mit IS, mit IF oder besonderer Schulungsform. Diesbezüglich bietet die IV-Berufsberatung für Lehrpersonen oder Personen im Schulbetrieb eine interessante Informationsveranstaltung. Hier geht  es zur Anmeldung.

Häufig gestellte Fragen

Wenn ich eine Person zur Früherfassung melde; muss ich diese informieren?
Wie erfolgt eine Meldung zur Früherfassung?
Ist die Meldung zur Früherfassung eine Anmeldung für IV-Leistungen?
Was passiert nach einer Meldung zur Früherfassung?
Wann endet die Früherfassung?